Kurzfristige Hilfe in der Pandemie: LAF bringt prekär lebende trans* Sexarbeiter*innen unter
Gemeinsame Pressemitteilung vom Landesamt für Flüchtlinge und Schwulenberatung Berlin
Mit dem erneuten Lockdown wurde auch die Sexarbeit wieder verboten. Dies trifft trans* Sexarbeiter*innen, die aus dem Ausland nach Berlin gekommen sind, besonders hart. Für diese Gruppe stellt das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) nun kurzfristig 20 Wohnplätze in einer queeren Unterkunft für Geflüchtete zur Verfügung. Betreiber ist die Schwulenberatung Berlin.
LAF-Präsident Alexander Straßmeir: „Trans* Personen, die prekär leben, sind nicht nur durch die Obdachlosigkeit selbst, sondern auch aufgrund ihrer Identität verschiedensten Diskriminierungen und auch physischen Gefährdungen ausgesetzt. Mit unserer Unterkunft für queere Geflüchtete bieten wir eine offene und sensible Begleitung auch für trans* Personen an. Auf dem Wege der Amtshilfe stellen wir den sozialen Wohnhilfen nun 20 Plätze für trans* Sexarbeiter*innen mit Migrationshintergrund zur Verfügung.“
Marcel de Groot, Geschäftsführer der Schwulenberatung Berlin: „Unsere Beobachtung ist, dass trans* Personen die Wohnungslosenunterkünfte der Bezirke meiden, weil ihnen dort die besondere Betreuung fehlt, wie wir sie in unserer Unterkunft anbieten. Wir haben das LAF deshalb um Unterstützung gebeten, mit einer Ausnahmeregelung auch trans* Sexarbeiter*innen mit Migrationserfahrung, die aufgrund der Pandemie von Obdachlosigkeit bedroht sind, einen Wohnplatz in unserer Unterkunft anbieten zu dürfen. Wir bedanken uns für die zeitnahe Zustimmung.“