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Besondere Schutzbedürftigkeit – Zwischen Rechtsanspruch und Umsetzung

Tagung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (online) | 3. bis 5. Mai 2021

Im Vorfeld der Bundestagswahl gehen wir mit Politiker*innen, Wissenschaft und psychosozialer Praxis in den Dialog über die Gesundheitsversorgung besonders schutzbedürftiger geflüchteter Menschen.

Professionelle aus der psychosozialen Praxis werden gemeinsam mit Expert*innen zur juristischen, politischen und aktivistischen Perspektive der Frage nachgehen, was zur Umsetzung der Rechte schutzbedürftiger Geflüchteter getan werden muss – auf europäischer und nationaler Ebene und mit Blick auf die spezielle Situation in Berlin.

Die Tagung wird von der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) gemeinsam mit den Berliner NGOs Schwulenberatung, XENION und Zentrum ÜBERLEBEN organisiert.

Vor allem die folgenden Programmpunkte eignen sich für interessierte Journalist*innen:


Montag, 3.5.2021 [13:30 – 14:00 Uhr]

“Setting the basis”: (juristische) Einführung & Begriffsklärung „Besondere Schutzbedürftigkeit“ Anna Suerhoff, Deutsches Institut für Menschenrechte


Dienstag, 4.5.2021

– Blick an die europäischen Außengrenzen aus juristischer, politischer und aktivistisch-praktischer Perspektive [10-11:00 Uhr]

Clara Anne Bünger, Equal Rights Beyond Borders

Marie von Manteuffel, Ärzte ohne Grenzen

Tareq Alaows, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

– Besondere Schutzbedürftigkeit und die Realitäten der Versorgung [16-16:45]

Prof. Kayvan Bozorgmehr, Universität Bielefeld & Louise Biddle, Universität Heidelberg

– Podium: „Vom Krisenmodus zur Integrationsstrategie? Gesundheitsversorgung von Geflüchteten nach der Bundestagswahl“ [17-18:30]

Filiz Polat, MdB, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Achim Kessler, MdB, Die Linke

Hilde Mattheis, MdB, SPD

Kayvan Bozorgmehr, Universität Bielefeld

Moderation: Patricia Hecht, taz

TEILNAHME & PROGRAMM:

Das vollständige Programm erhalten Sie hier: http://www.baff-zentren.org/news/baff-tagung-zu-besonderer-schutzbeduerftigkeit-am-03-05-05-2021/

Wenn Sie an der Veranstaltung kurzfristig teilnehmen möchten, kontaktieren Sie bitte die Kolleg*innen der BAfF-Geschäftsstelle:
info@baff-zentren.org | Tel: 0160 948 698 93.

Als Vertreter*in der Presse erhalten Sie einen Teilnahmelink.

Interview- und Presseanfragen während der Tagung:

Lea Flory & Jenny Baron | BAfF e.V.: 0160 948 698 93



PRESSESTATEMENTS: Die Gesundheitsversorgung besonders schutzbedürftiger geflüchteter Menschen leidet an fehlender Umsetzung rechtlicher Möglichkeiten

„Seit 1999 arbeitet die EU an einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem und der Vereinheitlichung des Rechtsrahmens. Schon in den ersten Entwürfen der sog. EU-Richtlinien wurden damals aus gutem Grund Mechanismen zur frühen Identifikation der besonders vulnerablen Gruppen von Geflüchteten eingefordert. Seit über 20 Jahren arbeitet die BAfF unermüdlich an Konzepten zur frühen Identifizierung und psychosozialen Unterstützung oder wenn nötig Behandlung. Die Mitgliedszentren und die BAfF haben Modelle und Kooperationen mit der Regelversorgung entwickelt, Fortbildungen organisiert und den Dialog mit Politik und Verwaltung etabliert. Nach 20 Jahren ist es ein guter Zeitpunkt, Bilanz zu ziehen. Doch leider scheinen 20 Jahre noch nicht zu reichen für die Umsetzung einer Rechtspraxis, die denjenigen, denen Schutz und Hilfe zusteht, diese auch so schnell wie möglich gewährt. Es gibt noch immer kein schlüssiges bundesweites Konzept. Wir können aber auf unzählige Erfahrungen zurückblicken, die uns hoffentlich ein Stück weiterbringen auf dem Weg zu einem transparenten Verfahren. Denn dies ist nach wie vor vonnöten“.

Elise Bittenbinder, Vorsitzende der BAfF

„Die Versorgung von besonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen weist weiterhin Lücken auf, nicht nur im Gesundheitsbereich. Auch der Zugang zu anderen rechtlich verankerten Leistungen wie z.B. Bildung oder soziale Unterstützung ist mit hohen Hürden für die betroffenen Menschen verbunden. Ohne die Psychosozialen Zentren, wie z.B. das Zentrum ÜBERLEBEN, würden viele geflüchtete Menschen keine dringend benötigten Therapien und begleitende Angebote erhalten. Die Arbeit der Psychosozialen Zentren erfordert daher die Unterstützung der Politik, auch in Form ausreichender Mittel, damit die Versorgung und der Zugang zu dieser möglich sind.“

Prof. Dr. Karin Weiss, Mitglied der Geschäftsführung, Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH



„Es gibt auch eine politische Verantwortung für besonders schutzbedürftige Menschen, die an den europäischen Außengrenzen gestrandet und auf sich allein gestellt sind. Deutschland hat nach dem Brand in Moria nur 150 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufgenommen, obwohl Länder und Kommunen Zusagen für mehr als das Dreifache gemacht hatten und der BUMF in einer Befragung seiner Mitglieder sogar Kapazitäten für mehr als das 25-fache festgestellt hat.“

Janina Meyeringh, XENION e.V.

„Geflüchtete haben wie alle Menschen verschiedenste Zugehörigkeiten, sichtbare und unsichtbare, ermächtigte und zugeschriebene, offene oder versteckte. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* (LSBTI*) Geflüchtete gab es schon immer, sind aber erst in den letzten Jahren sichtbarer geworden. Die Schwulenberatung Berlin hat zusammen mit engagierten Menschen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik dazu beigetragen, dass LSBTI* im Land Berlin seit 2016 offiziell als besonders schutzbedürftig im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie anerkannt sind.  Die Sichtbarmachung, Anerkennung und spezifischen Angebote sind wichtige formale Voraussetzungen zu mehr Teilhabe, die in anderen Bundesländern ebenfalls geschaffen werden müssen.“

Stephan Jäkel, Schwulenberatung Berlin gGmbH