Stellungnahme zur Situation lesbischer und bisexueller Frauen* im Asylverfahren
Berlin, 20. Dezember 2019
„The primary challenge facing a lesbianasylum applicant is proving her persecution or well-founded fear of persecutionin a world that denies her visibility as a lesbian and the visibility of herabuse“
Lesbische und bisexuelle Frauen* sehen sich im Asylverfahren mit besondersgroßen Herausforderungen konfrontiert. In der Regel erfahren sie sowohlaufgrund ihrer sexuel-len Orientierung als auch aufgrund ihres GeschlechtsVerfolgung. Sie sind somit in dop-pelter Hinsicht besonders schutzbedürftig.
Stellungnahme zu Verteilungsfragen von LSBTI* Geflüchteten
Berlin, März 2019
Die Fachstelle für LSBTI* Geflüchtete der Schwulenberatung Berlin hat sich am Erstellungsprozess des Gesamtkonzepts Integration und Partizipation Geflüchteter durch Beteiligung an verschiedenen Facharbeitsgruppen eingebracht. Ein Aspekt, für den sich die Schwulenberatung Berlin hierbei stark gemacht hat, war die Frage der länderübergreifenden Verteilung von LSBTI* Geflüchteten. Bereits im Erstellungsprozess hat sich gezeigt, dass die Berliner Verwaltung grundsätzlich nicht von der Verteilung LSBTI* Geflüchteter im EASY-Verfahren absehen möchte. Stattdessen befindet sich im Gesamtkonzept die offen gehaltene Formulierung, wonach von einer Verteilung in Härtefällen abgesehen werden kann:
Um auch besonders schutzbedürftigen Geflüchteten eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen, muss die Identifizierung eines besonderen Schutzbedarfs gewährleistet sein. Dafür sollen die für die Versorgung zuständigen Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sensibilisiert werden. Außerdem ist zeitnah nach der Einreise eine substantiierte Prüfung durchzuführen, ob individuelle Härtegründe gegen eine Verteilung in ein anderes Bundesland sprechen.
Stellungnahme: Über Zugänge zur Eingliederungshilfe für LSBTI* Geflüchtete
Berlin, 13. Dezember 2018
Wir möchten die relevanten Akteure der Eingliederungshilfe wie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, dem Fallmanagement der bezirklichen Sozialämter, den sozialpsychiatrischen Dienste und den Psychiatriekoordinator*innen für die Belange von LSBTI* Geflüchteten sensibilisieren und Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 SGB XII aussprechen.
LSBTI*-Geflüchtete erlebten in ihren Herkunftsländern meist Stigmatisierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Gewalt. Viele Biografien sind von einer Verkettung traumatischer Lebensereignisse geprägt, die nicht selten bereits in Kindheit und Familie beginnt. Sie setzen sich durch staatlich/gesellschaftliche Repressalien fort und enden in der Regel auch nach der Ankunft in Deutschland nicht. Hierzulande sind sie neben Homo- und Transfeindlichkeit zusätzlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt. Selbst Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen innerhalb der Einrichtungen des hiesigen Aufnahmesystems sind keine Seltenheit.
Stellungnahme der Schwulenberatung Berlin- Fachstelle für LSBTI* Geflüchtete – zum internationalen Tag der Migrant*innen am 18.12.2016:
Ankunftszentren für Geflüchtete können besonderer Schutzbedürftigkeit nicht gerecht werden
Berlin, 18. Dezember 2016
Das zum 01.09.2016 auch in Berlin eingerichtete Ankunftszentrum kann besondere Schutzbedürftigkeiten, so etwa jene von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* (LSBTI*) Geflüchteten, strukturell nicht ausreichend identifizieren.
Mit den Ankunftszentren sollen Asylverfahren effizienter gestaltet werden, indem Alsylbewerber_innen mit hoher und mit niedriger Bleibewahrscheinlichkeit innerhalb weniger Tage zwischen Ankunft und Anhörung im Schnellverfahren beschieden werden. Allein die komplexeren Fälle, zu denen auch jene der besonders Schutzbedürftigen gehören sollen, sollen von der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wie herkömmlich behandelt werden.
Stellungnahme zur Situation lesbischer und bisexueller Frauen* im Asylverfahren
„The primary challenge facing a lesbian asylum applicant is proving her persecution or well-founded fear of persecution in a world that denies her visibility as a lesbian and the visibility of her abuse“
Lesbische und bisexuelle Frauen* sehen sich im Asylverfahren mit besonders großen Herausforderungen konfrontiert. In der Regel erfahren sie sowohl aufgrund ihrer sexuel-len Orientierung als auch aufgrund ihres Geschlechts Verfolgung. Sie sind somit in dop-pelter Hinsicht besonders schutzbedürftig.
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