Aktuelles Stellungnahmen

Schwulenberatung Berlin fordert sichere Unterbringung von LSBTI* aus der Ukraine unabhängig von der Staatsangehörigkeit – jetzt!

Stellungnahme und Pressemitteilung

 

Schwulenberatung Berlin fordert sichere Unterbringung von LSBTI*
aus der Ukraine unabhängig von der Staatsangehörigkeit – jetzt!

 

Mittwoch, den 09.03.2022

Das Land Berlin hat 2016 LSBTI* Geflüchtete als vulnerable Gruppe analog der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 vollumfänglich anerkannt.

Die notwendigen Maßnahmen zur Identifizierung, Unterbringung und gesundheitlichen Versorgung von LSBTI* Geflüchteten wurden in dem vom 11.12.2018 des vorherigen rot-rot-grünen  Senats beschlossenen Gesamtkonzept Integration und Partizipation beschrieben. Konkretisiert wurde dies mit der vom Abgeordnetenhaus am 15.11.2018 verabschiedeten „Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (IGSV)“, aus der nach einem breiten Beteiligungsprozess am 23.07.2019  ein Maßnahmeplan des Senats verabschiedet wurde. Dieser beschreibt mit dem eigenen Handlungsfeld „LSBTI* Geflüchtete schützen“ mehrere konkrete Maßnahmen zum Schutz von LSBTI* Geflüchteten.

 

Die Schwulenberatung Berlin hat im Auftrag des Landes Berlins – und gefördert von verschiedenen Senatsverwaltungen – mehrere dieser Maßnahmen als Projekte aufgebaut:

Seit sechs Jahren betreibt sie die queere Erstaufnahmeeinrichtung und Gemeinschaftsunterkunft für LSBTI* Geflüchtete im Auftrag des Landesamts für Flüchtlinge (LAF). Seit der Eröffnung im Februar 2016 haben über 450 LSBTI Geflüchtete dort gewohnt.  Seit 2016 ist sie ebenfalls Fach- und Anlaufstelle für LSBTI* Geflüchtete. Über 2.000 verschiedenen LSBTI* Geflüchtete wurden hier beraten. Hinzu kommen eine spezifische Asyl- und Migrationsrechtsberatung sowie ein psychosoziales Versorgungszentrum, in dem psychologische/psychotherapeutische Beratung/Therapie für LSBT* Geflüchtete angeboten werden, vor allem auch dank eigener LSBTI* – sensibler Sprach- und Kulturmittlung. im Auftrag des LAF werden Behördenmitarbeitende, Sprachmittlende, Unterkunftsbetreibende und – mitarbeitende in Bezug auf LSBTI* Geflüchtete sensibilisiert.

 

Im Umsetzungsbericht 2021 zur IGSV, der am 20.07.2021 dem Senat vorgelegt wurde, steht zur bedarfsgerechten Unterbringung von LSBTI*: „Das LAF berücksichtigt ferner im Rahmen der laufenden Kapazitätsplanung, dass die Anzahl für LSBTI-Geflüchtete vorgehaltenen Plätze in Gemeinschaftsunterkünfte erweitert wird und LSBTI-Geflüchtete auch außerhalb der queeren Unterkunft bedarfsgerecht untergebracht werden beispielsweise durch eine Unterbringung in separaten Wohneinheiten einschließlich Sanitärbereich und Kochgelegenheiten.

 

Wir fordern das LAF und das Berlin daher auf, umgehend das Gesamtkonzept Integration und Partizipation Geflüchteter sowie die IGSV umzusetzen. Marcel de Groot, Geschäftsführer Schwulenberatung Berlin: Wir benötigen jetzt und unmittelbar geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für LSBTI*, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Bezirke und Land müssen sich unbürokratisch und unverzüglich im Rahmen von Amtshilfe unterstützen, damit LSBTI* sicher und adäquat untergebracht werden und nicht zwischen Zuständigkeitsfragen verlorengehen.“  Das LAF leistet schon jetzt Amtshilfe für die Bezirke, die für die Unterbringung von Personen nach §24 AufenthG zuständig sind. Daher muss es dieser Verantwortung auch für LSBTI* gerecht werden – jetzt!

 

Die Schwulenberatung Berlin ist mit vielen anderen lokalen, regionalen und bundesweiten LSBTI* und HIV- Organisationen Teil des „Bündnis queere Nothilfe Ukraine“.  In diesem Netzwerk haben queere Personen, Initiativen und Organisationen sehr schnell und unbürokratisch erste Unterstützung für flüchtende und geflüchtete queere Menschen aus der Ukraine organisieren können.  Stephan Jäkel, Abteilungsleitung Flucht in der Schwulenberatung Berlin: „Es ist berührend und ermutigend, welche Arbeit in der Community gerade in Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit –  gestemmt wird. Aber die Versorgung hier in Berlin und Deutschland muss durch reguläre Strukturen und Finanzierung abgesichert werden und darf nicht abhängig von Spendenaufkommen und ehrenamtlicher Unterbringung sein.“

Gesamte Mitteilung zum Download hier!