Stellungnahme: Änderung der Aufenthaltstitel und Passersatzpapiere nach einer Vornamens- und Personenstandsänderung für trans* Geflüchtete derzeit erschwert
Berlin, September 2020
Trans* Geflüchtete, die nach einem erfolgreichen Antrag auf Änderung des Vornamens und Personenstands ihre Aufenthaltstitel und/oder Passersatzpapiere ändern wollen, sehen sich derzeit vor erhebliche Schwierigkeiten durch das Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) gestellt. Den Betroffenen wird trotz Vorlage des Gerichtsbeschlusses, der eine Änderung ihres Personenstandes und Vornamens feststellt, ein Termin zur Ausstellung von auf ihren richtigen Namen und Personenstand lautenden Aufenthaltsdokumenten zunächst verweigert. Begründet wird dies mit der pandemie bedingten Einschränkung des Arbeitsbetriebes des LEA. Den betroffenen trans* Geflüchteten soll es nach Einschätzung des LEA zumutbar sein, den Ablauf des Gültigkeitszeitraums ihrer aktuellen Papiere abzuwarten. Erst auf (teil-weise mehrmalige) Nachfrage der Fachstelle für LSBTI*-Geflüchtete hin, erhielten die Betroffenen einen Termin zur Änderung ihrer Dokumente. Die zunächst erfolgende Weigerung, Termine zur Änderung der Dokumente zu vergeben, stellt dabei sowohl eine Verletzung der spezifischen Vorschriften des Transsexuellengesetzes (TSG) als auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der betroffenen trans* Geflüchteten dar.