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Stellungnahme der Schwulenberatung Berlin- Fachstelle für LSBTI* Geflüchtete – zum internationalen Tag der Migrant*innen am 18.12.2016:

Ankunftszentren für Geflüchtete können besonderer Schutzbedürftigkeit nicht gerecht werden

Berlin, 18. Dezember 2016
Das zum 01.09.2016 auch in Berlin eingerichtete Ankunftszentrum kann besondere Schutzbedürftigkeiten, so etwa jene von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* (LSBTI*) Geflüchteten, strukturell nicht ausreichend identifizieren.

Mit den Ankunftszentren sollen Asylverfahren effizienter gestaltet werden, indem Alsylbewerber_innen mit hoher und mit niedriger Bleibewahrscheinlichkeit innerhalb weniger Tage zwischen Ankunft und Anhörung im Schnellverfahren beschieden werden. Allein die komplexeren Fälle, zu denen auch jene der besonders Schutzbedürftigen gehören sollen, sollen von der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wie herkömmlich behandelt werden.

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