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Stellungnahme: Über Zugänge zur Eingliederungshilfe für LSBTI* Geflüchtete

Berlin, 13. Dezember 2018
Wir möchten die relevanten Akteure der Eingliederungshilfe wie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, dem Fallmanagement der bezirklichen Sozialämter, den sozialpsychiatrischen Dienste und den Psychiatriekoordinator*innen für die Belange von LSBTI* Geflüchteten sensibilisieren und Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 SGB XII aussprechen.

LSBTI*-Geflüchtete erlebten in ihren Herkunftsländern meist Stigmatisierung, Ausgrenzung, Verfolgung und Gewalt. Viele Biografien sind von einer Verkettung traumatischer Lebensereignisse geprägt, die nicht selten bereits in Kindheit und Familie beginnt. Sie setzen sich durch staatlich/gesellschaftliche Repressalien fort und enden in der Regel auch nach der Ankunft in Deutschland nicht. Hierzulande sind sie neben Homo- und Transfeindlichkeit zusätzlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt. Selbst Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen innerhalb der Einrichtungen des hiesigen Aufnahmesystems sind keine Seltenheit.

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