Stellungnahme zur rechtswidrigen Entscheidungspraxis des BAMF bei mangelnden Herkunftslandinformationen
Die Schwulenberatung begleitet seit 2016 geflüchtete LSBTI* während des Asylverfahrens. Bei einer bestimmten Anzahl von Fällen sind hier gravierende Mängel seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)aufgefallen. Diese Erfahrungen haben die Schwulenberatung Berlin als Fachstelle für LSBTI*-Geflüchtete zu der vorliegenden Stellungnahme verleitet.
In den benannten Fällen hat das BAMF Asylanträge von LSBTI*-Geflüchteten beschieden, ohne sich ausreichend mit den entsprechenden Herkunftslandinformationen auseinanderzusetzen. Lagen keine oder nur wenig Informationen zur Situation von LSBTI* im Herkunftsland vor, wurden Asylanträge abgelehnt, ohne dass die notwendigen Informationen vorher eingeholt wurden. Asylanträge wurden dann negativ beschieden, obwohl Antragsteller*innen eine Verfolgung glaubhaft vorgetragen haben. Die Begründung des BAMF: es gäbe keine oder nicht genügend offizielle Informationen, die die vorgetragene Verfolgung stützen.
Im Einzelnen handelt es sich um Klient*innen aus Georgien (7), Iran (9),Kamerun (3), Libanon (4), Jordanien (1) sowie Syrien. Syrischen Klient*innen wird seit der zweiten Jahreshälfte 2016 subsidiärer Schutz erteilt, ohne dass sich mit der Lage von LSBTI* in Syrien auseinandergesetzt wird.