Kaution

Die Kaution beträgt drei Monatsmieten (Kaltmiete).

Was passiert mit der Kaution nach meinem Tod?
Am besten ist die Frage mit einem Steuerberater oder einer Anwältin zu besprechen. Allgemein lässt sich sagen: die Kaution wird nach Abzug von Kosten an den Erben ausgezahlt. Wenn es keine Erben und kein Testament gibt, erhält den Staat alles. Es gibt die Möglichkeit die Schwulenberatung Berlin als Erbin einzusetzen. Als gemeinnützige Organisation muss sie dafür keine Steuer zahlen. Der/die Erblasser kann selber festlegen wofür das Erbe eingesetzt werden soll. Bei weiteren Fragen dazu, sprich uns gerne (m.degroot@schwulenberatungberlin.de)

Kann ich alleine eine 3-Zimmer-Wohnung anmieten?

Dies ist im Prinzip möglich, wird im Einzelfall geprüft.

Kann ich später im Haus Wohnung tauschen?

Das ist möglich, wenn jemand anderes auch tauschen möchte.

Therapeutische Wohngemeinschaften

Es befinden sich therapeutische Wohngemeinschaften für LSBTI* mit psychischer Beeinträchtigung im Haus. Die Betreuung wird durch die Schwulenberatung Berlin gewährleistet.

Pflege Wohngemeinschaft

Im Haus befindet sich eine Pflegewohngemeinschaft mit 8 Plätzen, diese stehen prinzipiell auch Bewohner*innen bei einsetzender Pflegebedürftigkeit zur Verfügung.

Die Pflege wird von einem externen Pflegedienst übernommen.

Kita –kann ich mein Kind dort anmelden?

Ja, eine Anmeldung für die KiTa nehmen wir gerne entgegen über die zentrale Anmeldung: Kita@schwulenberatungberlin.de
Die Kita steht auch für Kinder außerhalb der Einrichtung zur Verfügung.

Gastro im Haus

Es gibt einen Gastrobetrieb im Erdgeschoss (siehe auch Pkt. 17) mit Möglichkeiten zum Sitzen auf dem Platz (Charlotte-Wolff-Platz).

Gibt es eine Kantine?

Es gibt keine Kantine. Es gibt aber ein Gastronomielokal im Haus, welches von allen genutzt werden kann.

Wird geputzt?

Geputzt wird in den Hausfluren, Fahrstühlen und Treppenhäusern, nicht in den Wohnungen.