Wer besondere Rechtsberatung streicht, gefährdet Rechtsstaatlichkeit
Wer besondere Rechtsberatung streicht, gefährdet Rechtsstaatlichkeit – ein offener Brief der Fachberatungsstellen
Berlin, 08.04.2026
Guten Tag,
das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat mitgeteilt, dass die Mittel für eine bundesweite Asylverfahrensberatung und besondere Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Geflüchtete vollständig gestrichen werden sollen. Wir, die unterzeichnenden Organisationen und Initiativen, die queere und andere vulnerable Geflüchtete beraten und unterstützen, sind entsetzt über diese Entscheidung. Der Wegfall spezialisierter Beratungsangebote trifft insbesondere diejenigen, die aufgrund ihrer individuellen Schutzbedarfe auf qualifizierte Unterstützung angewiesen sind. Fehlende queersensible Beratung führt dazu, dass Betroffene ihre Rechte im Asylverfahren nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Schutzrelevante Belange werden unter Umständen nicht erkannt, nicht ausreichend vorgetragen oder nicht angemessen berücksichtigt. Dies kann zur Folge haben, dass Personen, denen nach geltendem Recht Schutz zusteht, diesen nicht erhalten und in unsichere oder potenziell gefährdende Situationen zurückgeführt werden. Wir wenden uns mit der dringenden Forderung an Sie: Das Bundesprogramm, das eine besondere Rechtsberatung für queere (und andere vulnerable) Schutzsuchende sicherstellt, darf nicht gestrichen werden! Vielmehr muss es dauerhaft gestärkt und weiterentwickelt werden!
Aus praktischer Erfahrung und der Aktenführung der Beratungsstellen ergibt sich, dass diese spezialisierte Beratung für die Qualität der Asylverfahren unverzichtbar ist und deutliche positive Effekte für Betroffene sowie für den Schutz rechtsstaatlicher Prinzipien hat.