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Stellungnahme zu Verteilungsfragen von LSBTI* Geflüchteten

Berlin, März 2019
Die Fachstelle für LSBTI* Geflüchtete der Schwulenberatung Berlin hat sich am Erstellungsprozess des Gesamtkonzepts Integration und Partizipation Geflüchteter durch Beteiligung an verschiedenen Facharbeitsgruppen eingebracht. Ein Aspekt, für den sich die Schwulenberatung Berlin hierbei stark gemacht hat, war die Frage der länderübergreifenden Verteilung von LSBTI* Geflüchteten. Bereits im Erstellungsprozess hat sich gezeigt, dass die Berliner Verwaltung grundsätzlich nicht von der Verteilung LSBTI* Geflüchteter im EASY-Verfahren absehen möchte. Stattdessen befindet sich im Gesamtkonzept die offen gehaltene Formulierung, wonach von einer Verteilung in Härtefällen abgesehen werden kann:

Um auch besonders schutzbedürftigen Geflüchteten eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen, muss die Identifizierung eines besonderen Schutzbedarfs gewährleistet sein. Dafür sollen die für die Versorgung zuständigen Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sensibilisiert werden. Außerdem ist zeitnah nach der Einreise eine substantiierte Prüfung durchzuführen, ob individuelle Härtegründe gegen eine Verteilung in ein anderes Bundesland sprechen.

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